Seite 10 http://www.bl.ch/kantonsgericht Demgemäss wird e r k a n n t : ://: 1. Die Beschwerde wird im Sinne der Erwägungen gutgeheissen und es wird festgestellt, dass die Anstellung der Beschwerdegegnerin als Schulleiterin des Kindergartens und der Primarschule C.____ mit dem Amt als Gemeinderätin der Einwohnergemeinde C.____ nicht vereinbar ist. 2. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. Der geleistete Kostenvorschuss in der Höhe von Fr. 1'800.-- wird dem Beschwerdeführer zurückerstattet.