Seite 9 http://www.bl.ch/kantonsgericht 5. Gestützt auf die vorstehenden Erwägungen ist festzustellen, dass die Anstellung der Beschwerdegegnerin als Schulleiterin des Kindergartens und der Primarschule C.____ mit dem Amt als Gemeinderätin der Einwohnergemeinde C.____ nicht vereinbar ist, was zur Gutheissung der Beschwerde im Sinne der Erwägungen führt.