Ein dem Gemeinderat angehörendes Schulleitungsmitglied ist damit potentiell auf zwei Ebenen mit dem Budget seiner Schule befasst. Mögliche weitere Interessenkonflikte bestehen in personellen Belangen, namentlich in Bezug auf das nichtunterrichtende Schulpersonal, sowie im Bereich der Infrastruktur der Schulen (siehe auch Vorlage an den Landrat [2011-047] betreffend Teilrevision der Kantonsverfassung und des Gemeindegesetzes vom 22. Februar 2011, S. 18).