Unvereinbarkeitsnormen sind das organisationsrechtliche Mittel, mit welchem Interessenkollisionen nicht im Einzelfall, sondern generell und präventiv verhindert werden sollen. Entsprechend werden sie vom Gesetzgeber vor allem dort eingesetzt, wo Funktionsüberschneidungen regelmässig zu Interessenkollisionen führen (vgl. BENJAMIN SCHINDLER, a.a.O., S. 58).