a), berät und beaufsichtigt die Lehrerinnen und Lehrer und beurteilt ihre Leistungen (lit. c), nimmt die befristete Anstellung von Lehrerinnen und Lehrern vor und beantragt dem Schulrat die unbefristete Anstellung von Lehrerinnen und Lehrern (lit. d), ist Beschwerdeinstanz bei Entscheiden der Lehrerinnen und Lehrer sowie von Klassenkonventen (lit. f), sorgt für die Umsetzung der Ergebnisse der internen und externen Evaluation (lit. h) und trifft Entscheide innerhalb der Budgetvorgaben (lit.