K. Die zum Verfahren beigeladene Einwohnergemeinde C.____ teilte mit Stellungnahme vom 22. Mai 2012 hinsichtlich der Verfahrensanträge der Beschwerdegegnerin mit, dass die auf den 17. Juni 2012 angesetzte Wahl für das Gemeindepräsidium mit Beschluss des Gemeinderats vom 8. Mai 2012 abgesagt worden sei. In der Hauptsache wird ausgeführt, dass im vorliegenden Fall von einer Unvereinbarkeit auszugehen sei.