G. Mit Eingabe an das Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, vom 26. April 2012 stellte die Beschwerdegegnerin den Verfahrensantrag, dass die Präsidentin der Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Franziska Preiswerk-Vögtli, im vorliegenden Verfahren in den Ausstand trete und die Behandlung der Beschwerde dem Vizepräsidenten übergebe.