A. Mit Eingabe vom 14. März 2012 erhob A.____ gegen die Wahl von B.____ in den Gemeinderat der Einwohnergemeinde C.____ Beschwerde beim Regierungsrat des Kantons Ba- sel-Landschaft. Er beantragt, B.____ sei nicht in das Amt als Gemeinderätin zu erheben. Zur Begründung führt er im Wesentlichen aus, dass B.____ in der Gemeinde C.____ als Schulleiterin der Kindergarten- und Primarschulstufe angestellt sei, weshalb sie aus rechtlichen Gründen die Aufgabe als Gemeinderätin nicht wahrnehmen dürfe. Das Gesetz sehe vor, dass für Lehrpersonen eine Ausnahme gemacht werden könne. B.____ habe jedoch kein Lehrerpensum und arbeite ausschliesslich als Schulleiterin.