Nichtverwandte ein langjähriges und gefestigtes Konkubinatsverhältnis und damit eine unbillige Seite 9 http://www.bl.ch/kantonsgericht Härte im Sinne von § 183 StG berücksichtigt und demgemäss eine Reduktion der Steuerbemessungsgrundlage um einen Drittel gewährt worden.