7.2.1 In seinem Entscheid hielt das Steuergericht hierzu im Wesentlichen fest, dass eine weitere Reduktion der Erbschaftssteuer in Anwendung von § 183 StG einer Erweiterung des Katalogs der Steuerklassen oder der Ausnahmen von der Steuerpflicht gleichkäme, was aufgrund der klaren, differenzierten gesetzlichen Regelung weder angezeigt noch zulässig sei.