Die Erblasserin sei sieben Monate nach der Volksabstimmung betreffend das ESchStG am 27. September 2009, aber nur sieben Wochen vor Inkrafttreten dieser Gesetzesnovelle gestorben. Schliesslich liege auch deshalb ein Härtefall vor, weil die Erblasserin und der Beschwerdeführer gegenüber Konkubinatspaaren, bei denen ein Partner sieben Wochen später gestorben sei, ungleich behandelt würden.