Dies habe vorliegend aber weder die Taxationskommission noch das Steuergericht gemacht. Die hohe Steuerbelastung trage nicht nur dem Umstand, dass die Erblasserin und der Beschwerdeführer während 32 Jahren zusammen gelebt hätten, keine Rechnung, es werde auch in keiner Weise der Umstand berücksichtigt, dass der Beschwerdeführer der Erblasserin während ihrer langjährigen Krankheit stets zur Seite stand. Der Beschwerdeführer habe mit seinem Einsatz dem Kanton Basel-Landschaft massiv höhere Kosten, insbesondere für die Pflege der Erblasserin, erspart.