Die Taxationskommission hielt in ihrer Stellungnahme zur Beschwerde zu diesen Vorbringen des Beschwerdeführer im Weiteren fest, dass der Souverän in der Volksabstimmung vom 27. September 2009 betreffend die Revision des ESchStG auch der Regelung zugestimmt habe, wonach der Regierungsrat über den Zeitpunkt des Inkrafttretens beschliesse. Wohl aus vollzugstechnischen und finanzpolitischen Überlegungen habe der Regierungsrat das Inkrafttreten per 1. Juli 2010 beschlossen.