4.2 In seinem Entscheid vom 16. Dezember 2011 bringt das Steuergericht hierzu vor, dass sich im nESchStG keine ausdrücklich angeordnete Rückwirkung auf das ESchStG bezüglich der privilegierten Besteuerung von Konkubinatspaaren befinde. Auch sei keine Rückwirkung nach dem Sinn des Erlasses ersichtlich. Die Taxationskommission hielt in ihrer Stellungnahme zur Beschwerde zu diesen Vorbringen des Beschwerdeführer im Weiteren fest, dass der Souverän in der Volksabstimmung vom 27. September 2009 betreffend die Revision des ESchStG auch der Regelung zugestimmt habe, wonach der Regierungsrat über den Zeitpunkt des Inkrafttretens beschliesse.