Der Souverän habe bereits in der Volksabstimmung vom 27. September 2009 entschieden, dass Konkubinatspaare künftig nur noch einer Erbschaftssteuerbelastung von 15 Prozent unterliegen sollten. Der Sinn des Erlasses sei eindeutig die schnellstmögliche Umsetzung des Willens der Legislative und des Volkes gewesen. Zudem sei zu berücksichtigen, dass es sich vorliegend um eine begünstigende Rückwirkung handle, welche grundsätzlich nicht zu beanstanden sei und dass es sich im vorliegenden Fall um einen Spezialfall der Rückwirkung handle, da die Erblasserin zwar vor dem Inkrafttreten des nESchStG, jedoch nach der Volksabstimmung vom 27. September 2009 verstorben sei.