RENÉ A. RHINOW/BEAT KRÄHENMANN, Schweizerische Verwaltungsrechtsprechung, Ergänzungsband, Basel und Frankfurt am Main 1990, Nr. 15 I, mit Hinweisen auf die Rechtsprechung). Die vom Beschwerdeführer zitierte Rechtsprechung des Bundesgerichts, wonach die Rechtmässigkeit eines Verwaltungsaktes nach der Rechtslage zur Zeit seines Erlasses zu beurteilen sei, bezieht sich ausschliesslich auf hängige Bewilligungsverfahren, bei welchen sich der rechtlich zu ordnende Tatbestand erst bei Beginn der bewilligten Tätigkeit verwirklicht (BGE 113 Ib 249 E. 2.a; RHINOW/ KRÄHENMANN, a.a.O., Nr. 15 II a, mit Hinweisen auf die Rechtsprechung).