3.2.3 Zur Begründung seines Entscheides führte das Steuergericht im Wesentlichen an, dass das nESchStG betreffend die privilegierte Besteuerung von Konkubinatspaaren bei der Erbschaftssteuer keine ausdrücklich angeordnete Rückwirkung auf das aESchStG enthalte. Eine entsprechende Rückwirkung sei auch nicht nach dem Sinn des Erlasses ersichtlich. Ebenfalls fehle im aESchStG die Grundlage für eine Vorwirkung. Für die Beurteilung, ob der Beschwerdeführer gemäss dem nESchStG oder dem aESchStG zu besteuern sei, sei der Todes-