I. Mit Eingabe vom 7. Mai 2012 nahm die Taxationskommission zur Beschwerde Stellung und beantragte deren Abweisung. J. Mit Stellungnahme vom 14. Mai 2012 beantragte das Steuergericht die Abweisung der Beschwerde. Seite 2 http://www.bl.ch/kantonsgericht Das Kantonsgericht zieht i n E r w รค g u n g: