H. Mit Eingabe vom 2. April 2012 reichte A.____ (Beschwerdeführer), vertreten durch Pascal Berger, Rechtsanwalt, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht (Kantonsgericht) Beschwerde gegen den Entscheid des Steuergerichts vom 16. Dezember 2011 ein. Er beantragte, es sei unter o/e-Kostenfolge der Entscheid des Steuergerichts vom 16. Dezember 2011 aufzuheben und die Erbschaftssteuer auf Fr. 364'088.70 zu reduzieren. Der Rekurs gegen den Entscheid der Taxationskommission vom 8. April 2011 sei vom Steuergericht mit Entscheid vom 16. Dezember 2011 abgewiesen worden. Gegen diesen Entscheid richte sich die Beschwerde.