F. Gegen die Entscheide der Taxationskommission vom 8. April 2011 und der Steuerverwaltung vom 10. Mai 2011 erhob A.____, vertreten durch Pascal Berger, Rechtsanwalt, jeweils mit Schreiben vom 14. Juni 2011 beim Steuer- und Enteignungsgericht, Abteilung Steuergericht (Steuergericht) Rekurs. Er stellte das Begehren, der Entscheid der Taxationskommission vom 8. April 2010 bzw. der Steuerverwaltung vom 10. Mai 2011 sei unter o/e-Kostenfolge teilweise aufzuheben und die Erbschaftssteuer auf Fr. 364'088.70 zu reduzieren. G. Mit Entscheid vom 16. Dezember 2011 wies das Steuergericht den Rekurs ab.