D. Mit Entscheid vom 8. April 2011 hiess die Taxationskommission das Gesuch teilweise gut, indem die Berechnungsgrundlage für die Berechnung der Erbschaftssteuer um einen Drittel herabgesetzt wurde. E. Mit Entscheid vom 10. Mai 2011 wies die Steuerverwaltung die Einsprache ab.