B. Mit Rechnung vom 31. Januar 2011 erhob die Steuerverwaltung des Kantons Basel- Landschaft (Steuerverwaltung) eine Erbschaftssteuer in Höhe von Fr. 1'062'768.--, was einem Steuersatz von 43.25018 Prozent entspricht. C. Gegen diesen Entscheid erhob A.____, vertreten durch Pascal Berger, Rechtsanwalt, am 2. März 2011 Einsprache bei der Steuerverwaltung. Ebenfalls am 2. März 2011 reichte A.____, vertreten durch Pascal Berger, Rechtsanwalt, ein Gesuch bei der Taxationskommission des Kantons Basel-Landschaft (Taxationskommission) ein. A.____ stellte mit beiden Eingaben das Begehren, es sei die Erbschaftssteuer unter o/e-Kostenfolge auf Fr. 364'088.70 zu reduzieren.