Neben den finanziellen Ungereimtheiten sei auch nicht ersichtlich, warum der Landabtausch bereits im Sommer 2010 habe vollzogen werden müssen, noch bevor dem Landrat der Planungs- und Projektierungskredit zur [Umfahrung Q.____] unterbreitet worden sei. Unter enteignungsrechtlichen Gesichtspunkten könne der freihändige Erwerb frühestens dann erfolgen, wenn die Grundlagen zur Ausübung des Enteignungsrechts erarbeitet seien. Der verfrühte Landerwerb sei deshalb widerrechtlich. Zusätzlich sei das Finanzhaushaltsgesetz verletzt worden, weil das Grundstück in Y.____ zu Unrecht nicht ins Verwaltungsvermögen transferiert worden sei.