Die Rechtsordnung kann - wie im Bereich des Submissionswesens - vorsehen, dass die interne Entscheidfindung der Verwaltung einer zusätzlichen rechtsstaatlichen Legitimation mittels eines formellen öffentlich-rechtlichen Rechtsschutzes unterworfen wird. In einem nächsten Schritt ist somit zu prüfen, ob die Gesetzgebung für die interne Willensbildung beim Erwerb von Grundstücken mittels privatrechtlichem Vertrag den Erlass einer Verfügung vorschreibt.