Für deren Beantwortung konnte weiter ohne die Erhebung zusätzlicher Beweise auf die in den relevanten Punkten unbestrittene Sachverhaltsdarstellung der Parteien und die vorhandenen Akten abgestellt werden. Wie der Regierungsrat in seiner Vernehmlassung zutreffend bemerkt und wie aus den nachfolgenden Erwägungen hervorgeht, ist weder dargetan noch ersichtlich, inwiefern der Beizug der nachgesuchten Unterlagen etwas zur Lösung dieser ausschliesslich rechtlichen Fragestellung beizutragen vermocht hätte. Weder Details des Tauschvertrages vom 29. Juni 2010 wie etwa der Wert der betroffenen Grundstücke und dessen Berechnungsmethode, noch zusätzliche Informationen zum das Grundstück in