auf materielle Begehren kann mithin nicht eingetreten werden. Somit kann auf die vorliegende Beschwerde insoweit nicht eingetreten werden, als die Beschwerdeführer in ihren Rechtsbegehren die verfügungsweise Feststellung verlangen, der Landabtausch sei in Form einer anfechtbaren Verfügung zu erlassen gewesen und dieser Landabtausch sei widerrechtlich gewesen.