Seite 4 http://www.bl.ch/kantonsgericht 1.2 Der Regierungsrat hat im angefochtenen Beschluss die Beschwerde gegen den Nichteintretensentscheid der BUD betreffend das Begehren, den Landabtausch in Form einer anfechtbaren Verfügung zu erlassen, abgewiesen. Er ist weiter auf das Begehren auf Feststellung, dass der Landabtausch widerrechtlich gewesen sei, nicht eingetreten. Im Ergebnis liegt somit ein Nichteintretensentscheid des Regierungsrats bezüglich der anbegehrten Verfügungen vor.