Als Rechtsfolge habe er die gesamten Verfahrenskosten für das Verfahren vor dem Regierungsrat zu übernehmen und ihnen eine Parteientschädigung auszubezahlen. Weiter sei ihr Anspruch auf Akteneinsicht verletzt worden. Die Verwaltung habe es unterlassen, ein umfassendes Aktenverzeichnis mit allen Akten anzulegen, welche im Zusammenhang mit dem Grundstücktausch erstellt worden seien. Sie habe es ebenfalls versäumt, anschliessend für jedes Aktenstück einzeln anzugeben, weshalb die Einsicht verweigert worden sei. Zudem erweise sich die vom Regierungsrat in dieser Hinsicht vorgenommene Interessenabwägung als rechtsfehlerhaft, weil sie das Geheimhaltungsinteresse zu stark gewichte.