F. Mit Eingabe vom 22. Dezember 2011 haben A.____, B.____, C.____ und D.____ sowie E.____, alle weiterhin vertreten durch A.____, gegen den Regierungsratsbeschluss vom 13. Dezember 2011 beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht (Kantonsgericht), Beschwerde erhoben. Sie beantragen, der angefochtene Entscheid sei aufzuheben. Weiter sei festzustellen, dass das Amt für Liegenschaftsverkehr den Landabtausch der Parzelle Nr. 6290, GB X.____, mit der Parzelle Nr. 1535, GB Y.____, den Beschwerdeführern in Form einer anfechtbaren Verfügung hätte eröffnen müssen. Darüber hinaus sei festzustellen, dass dieser Landabtausch widerrechtlich erfolgt sei.