Beim Tauschvertrag handle es sich darum um einen rein privatrechtlichen Vertrag, wobei hinzukomme, dass eine Parzelle aus dem Finanzvermögen in X.____ getauscht und die neu erworbene Parzelle in Y.____ ebenfalls ins Finanzvermögen überführt worden sei. Der Regierungsrat könne nach der geltenden Rechtslage autonom über die Verwaltung des Finanzvermögens entscheiden. Gegen den diesbezüglichen internen Behördenbeschluss sei kein Beschwerdeverfahren vorgesehen, weshalb dieser auch nicht mittels anfechtbarer Verfügung habe mitgeteilt werden müssen.