Seite 2 http://www.bl.ch/kantonsgericht an dieses überweisen zu können. Diese Voraussetzungen seien vorliegend nicht erfüllt. Der Regierungsrat legte in der Sache weiter dar, das Gesamtprojekt Umfahrung Q.____ befinde sich noch nicht in der Realisierungsphase, insofern könne ein vorsorglicher Landabtausch nicht als unmittelbare Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe gelten. Beim Tauschvertrag handle es sich darum um einen rein privatrechtlichen Vertrag, wobei hinzukomme, dass eine Parzelle aus dem Finanzvermögen in X.____ getauscht und die neu erworbene Parzelle in Y.____ ebenfalls ins Finanzvermögen überführt worden sei.