_ habe nie mit ihr darüber gesprochen und sie habe von diesen Summen, die er ausgegeben hatte, zum ersten Mal nach seinem Tode erfahren. Sie betont weiter, dass sie und B.____ immer ihre Privatsphäre gewahrt und für sich behalten hätten. Heirat sei für sie nie ein Thema gewesen, auch nicht mit isoliertem Blick auf die Erb- und Steuerfolgen. Das ändere indes nichts daran, dass sie beiden sehr eng miteinander verbunden gewesen seien. Dies wird denn auch nicht bestritten, denn offensichtlich bestand zwischen der Beschwerdeführerin und dem Verstorbenen eine enge, auf Freundschaft und Respekt angelegte Beziehung.