_ hatte, wie den Akten zu entnehmen ist, in den Jahren 2000 bis 2003 insgesamt Fr. 4'500'000.-- von seinen Konti abgehoben. Aus den Bankunterlagen ist ersichtlich, dass er diesen Betrag bei verschiedenen Gelegenheiten, die mehrere hunderttausend Franken ausmachten, ausbezahlen liess. Auch nach 2003 hat B.____ regelmässig grössere Beträge von seinem Konto abgehoben. Die Beschwerdeführerin führt diesbezüglich aus, dass sie das Schicksal dieser (verschwundenen) Gelder nicht kenne, denn B.____ habe nie mit ihr darüber gesprochen und sie habe von diesen Summen, die er ausgegeben hatte, zum ersten Mal nach seinem Tode erfahren.