Das Kantonsgericht hat in einem kürzlich ergangenen Urteil die bisherige Praxis des Steuergerichts, wonach als Voraussetzung für eine Reduktion der Bemessungsgrundlage gestützt auf § 183 Abs. 1 StG ein mindestens fünf Jahre dauerndes Konkubinatsverhältnis unmittelbar vor dem Tod des Erblassers gefordert wird, geschützt (KGEVV vom 15. Juni 2011 [810 10 295]). Wörtlich wurde im Urteil ausgeführt: "Damit wird ein Abweichen von der gesetzlichen Regelung im Sinne eines Härtefalls auf Konkubinate beschränkt, welche so eng und stabil sind, dass eine innere Verbundenheit wie bei einem Ehepaar und die entsprechende Bereitschaft zu gegenseitiger persönlicher und wirtschaftlicher Unterstützung