Seite 2 von einer derart engen Freundschaft ausgegangen werden, welche in analoger Weise wie ein stabiles Konkubinat behandelt werden müsse. Das Steuergericht habe es unterlassen, die spezifischen Umstände des Einzelfalls zu prüfen. Ausserdem weist sie auf den geänderten Gesetzestext hin, welcher seit 1.Juli 2010 die Konkubinate ausdrücklich privilegiere. D. Die Taxationskommission und das Steuergericht beantragen in ihren Vernehmlassungen vom 19. bzw. 22. Dezember 2011 die Abweisung der Beschwerde.