C. Gegen diesen Entscheid erhob A.____, wiederum vertreten durch Francis Schmid, Schmid Management AG, am 28. Oktober 2011 (recte 28. November 2011) Beschwerde an das Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht. Sie stellt folgende Rechtsbegehren: 1. es sei der Entscheid des Steuergerichts vom 19. August 2011 in Sachen Erbschaftssteuer aufzuheben, mit der Massgabe, dass ihr gegenüber auf die Erhebung von Erbschaftssteuern auf sämtlichen Zuwendungen verzichtet werde, die ihr der Erblasser letztwillig zugewendet habe;