Am 21. Dezember 2010 stellte A.____, vertreten durch Francis Schmid, Schmid Management AG, ein Erlassgesuch bei der Taxationskommission des Kantons Basel-Landschaft und beantragte unter anderem, es sei ihr die Bezahlung der Erbschaftssteuern auf sämtlichen Zuwendungen zu erlassen, die sie letztwillig durch Einsetzung als Miterbin von B.____ erhalten werde. Zur Begründung führte sie im Wesentlichen aus, sie sei dem Verstorbenen in den letzten 13 Jahren seines Lebens ohne Zweifel die am nächsten stehende Person gewesen. Auf das Erlassgesuch sei noch altes Recht anwendbar, insofern die steuerrechtliche Privilegierung gemäss § 12 lit.