A. Am 7. November 2009 verstarb B.____. Er hat letztwillig seine beiden Kinder auf den Pflichtteil und A.____ im Rahmen der verfügbaren Quote als Erbin eingesetzt (Testament vom 1. September 2003). Die Erbschaftssteuer ist bis heute noch nicht veranlagt worden. B. Am 21. Dezember 2010 stellte A.____, vertreten durch Francis Schmid, Schmid Management AG, ein Erlassgesuch bei der Taxationskommission des Kantons Basel-Landschaft und beantragte unter anderem, es sei ihr die Bezahlung der Erbschaftssteuern auf sämtlichen Zuwendungen zu erlassen, die sie letztwillig durch Einsetzung als Miterbin von B.____ erhalten werde.