_ regelmässig grössere Beträge von seinem Konto abgehoben. Die Beschwerdeführerin führt diesbezüglich aus, dass sie das Schicksal dieser (verschwundenen) Gelder nicht kenne, denn B.____ habe nie mit ihr darüber gesprochen und sie habe von diesen Summen, die er ausgegeben hatte, zum ersten Mal nach seinem Tode erfahren. Sie betont weiter, dass sie und B.____ immer ihre Privatsphäre gewahrt und für sich behalten hätten. Heirat sei für sie nie ein Thema gewesen, auch nicht mit isoliertem Blick auf die Erb- und Steuerfolgen. Das ändere indes nichts daran, dass sie beiden sehr eng miteinander verbunden gewesen seien.