Seite 8 tochter zu ihrem Schwiegervater. Zudem ist anzunehmen, dass der Verstorbene in vergleichbarem Umfang weitere Personen finanziell unterstützt hatte. B.____ hatte, wie den Akten zu entnehmen ist, in den Jahren 2000 bis 2003 insgesamt Fr. 4'500'000.-- von seinen Konti abgehoben. Aus den Bankunterlagen ist ersichtlich, dass er diesen Betrag bei verschiedenen Gelegenheiten, die mehrere hunderttausend Franken ausmachten, ausbezahlen liess. Auch nach 2003 hat B.____ regelmässig grössere Beträge von seinem Konto abgehoben.