5.2 Die Beschwerdeführerin bringt vor, sie habe bis zum Tode des Schenkers alle Aufgaben übernommen, die normalerweise nur Verwandte oder Partner erbringen würden. In den letzten 13 Jahren sei sie diejenige Person gewesen, die dem Schenker am Nächsten gestanden sei und sie seien sich gegenseitig Familie gewesen. Zwar sei das zwischen ihnen bestehende Verhältnis nicht das eines Konkubinatspaares gewesen, sondern das einer „Schwiegertochter“ zu ihrem „Schwiegervater“.