A. In den Jahren 2000 bis 2009 erhielt A.____ von B.____ Schenkungen im Gesamtbetrage von Fr. 1'465'250.--, welche sie in ihren Steuererklärungen nicht deklariert hatte. Am 12. Juli 2010 leitete die Kantonale Steuerverwaltung Basel-Landschaft ein Nachsteuerverfahren ein. Mit Schenkungssteuer-Rechnung Nr. A 11-72963.1 vom 10. Dezember 2010 wurden A.____ Fr. 626'530.-- Schenkungssteuern auferlegt. Mit dieser Rechnung wurden die in den Jahren 2000 bis 2009 nicht deklarierten Schenkungen nachbesteuert. Die Schenkungen (Fr. 765'000.--) vor dem Jahr 2000 - soweit sie bekannt wurden - blieben aufgrund der Verjährung unbesteuert.