Die Replik vom 26. November 2009 belief sich auf 10 Seiten und auf die Duplik der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion reagierte die Beschwerdeführerin mit einer weiteren Eingabe vom 7. Januar 2010 im Umfang von 6 Seiten. Die Eingaben der Beschwerdeführerin umfassen jeweils eine grosse Anzahl Seiten, diese sind jedoch sehr grosszügig ausgestaltet und nicht vollständig ausgefüllt. Es kann somit nicht aufgrund der Anzahl der Seiten auf einen tatsächlich hohen Aufwand geschlossen werden, zumal sich die Beschwerdeführerin in ihren Ausführungen auch wiederholt und sich so ihr Aufwand erweitert. Dadurch sind gleichzeitig auch mehr Auslagen entstanden.