6.1 Die Beschwerdeführerin reichte dem Regierungsrat jeweils umfangreiche Stellungnahmen ein. Am 9. Juli 2009 reichte sie ein 19 seitiges Gesuch um Erlass einer superprovisorischen Massnahme ein und führte aus, die Hauptstandpunkte würden lediglich summarisch begründet und eine ausführliche Begründung der Hauptpunkte werde später erfolgen. Die Beschwerdeeingabe an den Regierungsrat (datiert vom 5./7. September 2009) umfasst 43 Seiten. Die Replik vom 26. November 2009 belief sich auf 10 Seiten und auf die Duplik der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion reagierte die Beschwerdeführerin mit einer weiteren Eingabe vom 7. Januar 2010 im Umfang von 6 Seiten.