Die unbestimmten Rechtsbegriffe sind der Auslegung zugänglich. Diese Auslegung durch die Verwaltungsbehörden kann von den Verwaltungsgerichten grundsätzlich überprüft werden. Die Verwaltungsgerichte und so auch das Kantonsgericht als Verwaltungsgericht üben aber eine gewisse Zurückhaltung bei der Überprüfung der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe aus, da die Verwaltungsbehörden über ein fachspezifisches Wissen verfügen und näher bei der Sache stehen (HÄFELIN/MÜLLER/UHLMANN, a.a.O., Rz 445 ff.; KGE VV vom 7. September 2005, 810 04 888).