Der Rechtsvertreter der Beschwerdeführerin habe in seiner Honorarnote vom 2. November 2011 für das Verfahren vor dem Schulrat und dem Regierungsrat einen Gesamtaufwand von 55.93 Stunden geltend gemacht. Dies erscheine als zu hoch, weshalb die Entschädigung auch unter diesem Aspekt zu kürzen sei, womit insgesamt eine Entschädigung von pauschal Fr. 1'500.--, d.h. inkl. 7.6% Mehrwertsteuer und Auslagen, angemessen sei.