Gegen diesen Entscheid erhob A.____ durch ihren Rechtsvertreter mit Schreiben vom 19. März 2010 Beschwerde beim Kantonsgericht Basel-Landschaft, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht (Kantonsgericht), und beantragte unter anderem, der angefochtene Beschluss sei aufzuheben und in der Sache selbst die Widerrechtlichkeit der Entscheidung der Schulleitung sowie des Schulrates der Primarschule/des Kindergartens B.____ sowie des Regierungsrates, alles in Sachen Pensenzuteilung für das Schuljahr 2009/10 festzustellen.