das Minimum von 4 Lektionen zugeteilt werden. Mit diesem Pensum war sie nicht einverstanden und erhob am 8. Juli 2009, vertreten durch Dr. Dieter M. Troxler, Rechtsanwalt in Liestal, Beschwerde beim Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft (Regierungsrat). Die instruierende Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion überwies die Beschwerde in Absprache mit der Beschwerführerin am 20. Juli 2009 zuständigkeitshalber zur Behandlung an den Schulrat.