Mit Schreiben vom 30. Mai 2012 forderte das Gericht den Beschwerdegegner auf, das erwähnte Gutachten einzureichen damit anschliessend über die Frage des Akteneinsichtsrechts entschieden werden könne. Mit Schreiben vom 11. Juni 2012 beantragte der Regierungsrat, nunmehr vertreten durch Dr. Dieter Völlmin, es sei davon abzusehen, die "Stellungnahme zur geplanten Aenderung der Verordnung zur Arbeitszeit betreffend Inkonvenienzzulagen" vom 14. Mai 2008 von C.____ zu den Akten des Verfahrens A._