Mit Verfügung vom 4. Mai 2012 forderte die instruierende Gerichtspräsidentin den Regierungsrat auf, dem Gericht sämtliche Vorakten inklusive allfälliger Gutachten, Aktennotizen etc. bis 4. Juni 2012 einzureichen. Mit Schreiben vom 23. Mai 2012 erklärte das Kantonale Personalamt, dass bereits sämtliche Verfahrensakten dem Kantonsgericht eingereicht worden seien. Bei dem vom Beschwerdeführer erwähnten Gutachten handle es sich um eine Stellungnahme mit grundsätzlichen Überlegungen, welche im Zusammenhang mit einer vorgängigen verwaltungsinternen Entscheidfindung in Auftrag gegeben worden sei. Es gehöre folglich nicht zu den Ver-